Sehr geehrte Kunden,
die Firma Salut-Feriendomizile Renate Neemann,
Fasanenweg 4a/b, D-26506 Norden, schließt mit Ihnen den folgenden Vertrag
(in Einklang mit der deutschen Rechtsprechung den § 651a ff BGB
unterstellend). Die folgenden Vertragsbedingungen lesen Sie bitte
sorgfältig durch!
1. Vertragsschluß
1.1. Wir nehmen auf Ihre telefonische Anfrage hin eine Reservierung vor, die für uns verbindlich ist. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung spätestens 3 Tage später bieten alle in der Anmeldung aufgeführten Gäste uns den Vertragsabschluß an. Der Vertrag mit allen aufgeführten Gästen kommt mt der Annahme durch Salut zustande, worüber der Kunde eine schriftliche Bestätigung erhält. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Salut wiederum 3 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb von 3 Tagen durch Unterzeichnung die Annahme erklärt; anderenfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Salut und den in der Anmeldung aufgeführten Gästen vor. Er ist bindend für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen einsteht, wenn er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Anzahlung, Zahlung
2.1. Mit unserer schriftlichen Bestätigung (gleichzeitig Rechnung) erhalten Sie einen Sicherungsschein gemäß §651k Abs.3 BGB. Dieser sichert Ihre Zahlungen an uns entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ab.
2.2. Mit Vertragsabschluß, jedoch nicht früher als nach Erhalt des Sicherungsscheins, ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 5 Tagen per Verrechnungsscheck oder Banküberweisung zu zahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
2.3. Falls zwischen Buchungsbestätigung und Belegungsbeginn weniger als 6 Wochen liegen, ist der Gesamtpreis ohne vorherige Anzahlung innerhalb von 10 Tagen per Scheck oder Banküberweisung zu zahlen:
2.4. Geht die Anzahlung resp. die Gesamtzahlung nicht innerhalb dieser Frist auf unser Konto ein, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff.4 dieses Vertrages zu berechnen.
2.5. Die Restzahlung ist spätestens 42 Tage vor Belegungsbeginn auf unser Konto zu überweisen. Geht die Restzahlung nicht innerhalb dieser Frist ein, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebührern gem.Ziff.4 dieses Vertrages zu berechnen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
3. Anzuwendendes Recht, Leistungen, Nebenabreden
3.1. Die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns bestimmen sich, im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung, in Anwendung der §§651a ff. BGB unter Berücksichtigung des Mietvertragscharakters des Vertrages.
3.2. Die von uns geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus unserer Ausschreibung ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt bzw. der Objektbeschreibung und eventuell einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen im Vertragsexemplar.
3.3. Von unserer Leistungspflicht nicht umfaßt sind alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, ins besondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienortes.
4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
4.1. Sie können jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und aus Beweisssicheurngsgründen empfehlen wir Ihnen dringend, diesen Rücktritt uns gegenüber schriftlich zu erklären.
4.2. Im Falle ihres Rücktritts können wir pauschalierte
Rücktrittsgebühren verlangen, bei deren Berechnung wir ersparte
Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des
Objekts berücksichtigt haben. Die pauschalierte Rücktrittsgebühren
betragen bei einem Rücktritt
a) bis zum 90.Tag vor Belegungsbeginn 10% des Gesamtpreises;
b) zwischen dem 89.und dem 43. Tag vor belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises;
c) zwischen dem 42. Tag bis zum Belegungsbeginn 90% des Gesamtpreises.
4.3. In jedem Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, einen oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintreten.
4.4. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
4.5. Werden auf Ihren Wunsch hin Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder des Objekts (Umbuchung) vorgenommen, erheben wir eine Gebühr von 25 €.
5. Rücktritt durch Salut
5.1. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. In diesem Fall finden die Vorschriften des § 651 j Abs.1 und 2 BGB sowie die Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, Anwendung.
5.2. Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Kündigen wir, behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis; wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie vertraglich vereinbarte Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir bezahlen jedoch diejenigen Beträge zurück, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangen.
7. Kaution
7.1. Bei der Schlüsselübergabe ist eine Kaution nach Maßgabe der Objektbeschreibung in Form eines (oder mehrerer) Euroschecks zu hinterlegen.
7.2. Weist das Objekt bei der Rückgabe von Ihnen zu vertretende Schäden auf und/oder ist die vereinbarte Endreinigung nicht ausgeführt worden, ist der Eigentümer berechtigt, die entstehenden Kosten von der Kaution abzuziehen. Die Bankgebühren gehen zu Ihren Lasten.
7.3. Im übrigen wird die Kaution spätestens 3 Wochen nach Belegungsende zurückerstattet.
8. Besondere Pflichten des Kunden
8.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personenzahlen belegt werden. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung mitgebracht werden (Art und Größe müssen angegeben werden). Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den fraglichen Zeitraum zu verlangen; die überzähligen Personen haben das Objekt sofort zu verlassen.
8.2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
8.3. Sie verpflichten sich, das Objekt während der Mietperiode pfleglich zu behandeln (insbesondere auch keine Möbel grob zu verstellen o.ä.) und das Objekt bei Mietende in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Alle Schäden und Mängel sind dem Eigentümer oder stellvertretend uns während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
8.4. Sie verpflichten sich, bei evtl. auftretenden Störungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. (Mitwirkungspflicht)
8.5. Die Daten über Objekte und Eigentümer, die Sie im Rahmen des mit uns geschlossenen Vertrages erhalten, dürfen von Ihnen nicht weitergegeben werden oder dazu genutzt werden, direkt zu mieten.
9. Weitere Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden, Ausschlußfrist
9.1. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus §651 d Abs.2 BGB sind Sie verpflichtet, etwaige Mängel uns unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Meldepflicht unverschuldet unterbleibt. Für den Fall eines erheblichen Mangels, für den Salut vertraglich einzustehen hat, sind Sie berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe des §651 e BGB zu kündigen..
9.2. Sie sind verpflichtet, Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz gemäß §651g IBGB innerhalb eines Monats nach vertraglichem Ende der Belegung Salut gegenüber geltend zu machen
10. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Salut für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist und soweit Salut für einem dem Mieter entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11. Paß- und Gesundheitsvorschriften
Für deutsche Staatsbürger genügt ein Personalausweis bzw. Kinderausweis. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein französisches Konsulat Auskunft.
12. Verjährung, Gerichtsstand
12.1. Ihre Ansprüche sowie die Ihrer Mitreisenden uns gegenüber , gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung-, verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglichen Belegungsende.
12.2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.
12.3. Der Gerichtsstand ist Norden.


Der Berg ruft: die französischen Wintersportgebiete

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